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Anwalt für Sozialversicherungsrecht Windmann Rechtsanwälte in Herford 

Weil falsche Beschäftigung teuer wird.

Das Sozialversicherungsrecht regelt die gesetzliche Absicherung gegen zentrale Lebensrisiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit, Alter oder Arbeitsunfälle. Es umfasst insbesondere die Vorschriften der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung (SGB I bis XII).

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf der rechtlichen Begleitung von Unternehmen und Einzelpersonen im Bereich der Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen.

Häufig gestellte Fragen zum Sozialversicherungsrecht

Im Folgenden gehen wir auf Punkte ein, die unsere Mandanten bezüglich des Sozialrechts oft beschäftigen:

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Ein freier Mitarbeiter gilt als scheinselbstständig, wenn er faktisch wie ein Angestellter arbeitet – etwa bei Weisungsgebundenheit und betrieblicher Eingliederung.

Welche Folgen hat Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit kann zu Bußgeldern, strafrechtlichen Konsequenzen und Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen.

Was prüft die Deutsche Rentenversicherung bei Betriebsprüfungen?

Geprüft werden die ordnungsgemäße Beitragsabführung und die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Beschäftigten.

Wie kann ich mich als Unternehmen absichern?

Durch rechtssichere Verträge, Statusfeststellungsverfahren und anwaltliche Beratung zur Beschäftigungspraxis.

Schwarzarbeit rechtliche Risiken vermeiden

Schwarzarbeit ist die Ausübung einer Tätigkeit ohne ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung. Wer gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstößt, riskiert empfindliche Strafen – bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung und hohen Nachzahlungen.

Unsere Leistungen:

  • Verteidigung in straf- und bußgeldrechtlichen Verfahren
  • Beratung zur legalen Beschäftigungspraxis
  • Begleitung bei Selbstanzeigen und Nachmeldungen

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt!

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen Sie eine Erstberatung? Dann freuen wir uns über einen Anruf, eine E-Mail oder eine Anfrage via Kontaktformular.

Scheinselbstständigkeit – Klarheit im Vertragsverhältnis

Gerade bei der Beauftragung freier Mitarbeiter besteht das Risiko der Scheinselbstständigkeit. Wird eine Tätigkeit als abhängige Beschäftigung gewertet, drohen erhebliche Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen – teils rückwirkend über Jahre.

Wir prüfen für Sie:

  • Statusverhältnisse von Mitarbeitenden
  • Kriterien wie Weisungsgebundenheit und betriebliche Eingliederung
  • Risiken der Vertragsgestaltung

Ziel ist es, rechtssichere Beschäftigungsmodelle zu schaffen und unnötige Risiken zu vermeiden.

Betriebsprüfungen gut vorbereitet mit anwaltlicher Begleitung

Arbeitgeber werden regelmäßig durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geprüft. Im Fokus stehen die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen und der Beschäftigtenstatus. Besonders problematisch kann die Feststellung von Scheinselbstständigkeit oder nicht gemeldeter Beschäftigung sein.

Unsere Leistungen im Sozialversicherungsrecht:

  • Beratung und Durchführung von Statusfeststellungsverfahren bei der DRV
  • Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Sozialversicherungsträger
  • rechtssichere Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Straf- und bußgeldrechtliche Verteidigung
  • Risikoanalyse und präventive Unternehmensberatung

Wir unterstützen Sie bei:

  • Vorbereitung auf Betriebsprüfungen (§ 28p SGB IV)
  • Prüfungsbegleitung vor Ort oder im Schriftverkehr
  • Vertretung bei Nachforderungen oder Widersprüchen
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